Abfindungsberatung und Rentenberatung
Erhalten Beschäftigte eine betriebsbedingte Kündigung, ein Aufhebungsangebot oder eine einvernehmliche Beendigung, sind stets steuerrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Komponenten enthalten.
Wenn es um Abfindungszahlungen oder andere Transformationsmaßnahmen wie z.B. Transfergesellschaft oder Rentenübergang geht, Fachexperten und Fachexpertinnen helfen in diesem Fall den betroffenen Beschäftigten, die persönliche Situation auf Basis der konkreten Einkommensverhältnisse einzuschätzen. Optimierungsmöglichkeiten werden geprüft. Insgesamt kann eine Beratung zur Abfindung dazu beitragen, dass Beschäftigte eine informierte Entscheidung treffen können und die bestmögliche Lösung für die finanzielle Zukunft finden.
In unserer Beratung legen wir Wert darauf, dass diese im direkten und vertrauensvollen Austausch direkt zwischen Beschäftigten und Fachberatung stattfindet.
Inhalte
- Steuerliche Vorausberechnungen im Zusammenhang mit der Abfindung
- Berechnung des Arbeitslosengeldes unter Berücksichtigung von möglichen Sperr- und Ruhenszeiten
- Überprüfung der sozialversicherungsrechtlichen Situation hinsichtlich Arbeitsagentur, Krankenversicherung, Rente
- Ausarbeitung von Gestaltungsmöglichkeiten (Steuer und Rente)
- Erstellung alternativer Simulationsberechnungen
- Darstellung der Liquiditätssituation und Checkliste zum Ablaufplan
Ansprechpartner
Monika Kern-Brandt
Leiterin Vertrieb und Beratung
Workforce Transformation
069/697133-69
monika.kern-brandt@dekra.com